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Vor 52 Jahren

Folgende Veränderung wurde am Trabant vorgenommen:
15.11.1972:
  1. Entfall einer Zwischenlage an der hinteren Blattfeder
Technik-Texte

Technik-Texte

Eine Sammlung wichtiger Texte für den Trabantschrauber. Weitere Texte können gerne auch mit Quellenangabe an uns gesendet werden. Nach gründlicher Prüfung erfolgt gegebenenfalls die Veröffentlichung. Für eine Kontaktaufnahme bitten wir die Informationen im Impressum zu nutzen.

Zur Identifizierung und zu Umbauten am PKW Trabant

2003-09-27 00:00:01 Geändert: 2009-04-27 10:32:46 (2) (Gelesen: 24075)

 Zur Identifizierung und zu Umbauten am PKW Trabant

Dipl.-Ing. Kl.-D. Witzger (KDT), Dipl.-Ing. G. Schmidt (KDT)

Weit mehr als 2 Millionen Trabant-PKW haben seit dem Fertigungsbeginnvon vor rd. 15 Jahren das Herstellerwerk in Zwickau inzwischen verlassen. Der größteTeil dieser Fahrzeuge befindet sich nach wie vor in Betrieb. Mit dem folgendenBeitrag soll gezeigt werden, welche Umbauten auch an älteren Fahrzeugen möglichund zugelassen sind. Grundlage für diese Veröffentlichung ist die Anordnungvom 27. 4. 1982, veröffentlicht im Gesetzblatt, Teil l, Nr. 21 vom 1. 6. 1982mit Gültigkeit vom 15. 7. 1982.

Andere als die aufgeführten Veränderungen, auch solche mit typfremdenTeilen, werden in Übereinstimmung mit dem KTA, Zentralstelle Dresden, grundsätzlichabgelehnt. Alle meldepflichtigen Veränderungen sind in der gesetzlichen Fristder Verkehrspolizei zu melden. Ersatzteile, Baugruppen und Bauuntergruppen, diefür den Umbau bzw. Aufbau Verwendung finden, werden nicht durch denErsatzteilvertrieb des VEB Sachsenring äuckau den am Umbau Interessierten zurVerfügung gestellt, sie sind nur über den Fachhandel zu beziehen.Garantieansprüche entstehen beim Umbau nicht.

Umbau-und Aufbaumöglichkelten

Genehmigungspflichtiger Umbau von Fahrzeugen aus der Produktion des VEBSachsenring Automobilwerke Zwickau

Umbauten von Fahrzeugtypen gemäß Â§ 3 Abs. 1 der Kfz-Umbauordnung,die eine Typänderung zur Folge haben, werden nicht vorgesehen. Entsprechend §3 Abs. 2 und unter Berücksichtigung des § 4 Abs. 1 derKraftfahrzeug-Umbauordnung können nachfolgende Fahrzeugtypen umgebaut werden,wenn dadurch die Ersatzteilversorgung im Territorium nicht beeinträchtigt wirdund Teile der laufenden Serienproduktion nicht eingesetzt werden:

Typ P 50 und P 50/1 in P 50/2 oder P 60. Vom VEB Sachsenring werdenalle anderen Anträge auf Umbau abgelehnt, da es sich bei den folgenden um unzulässige Typenveränderungen handelt:

  •  Typ P 50, P 50/1, P 50/2, P 60 in P 601,
  •  Typ P 601 Limousine in P 601 Universal,
  •  Typ P 601 Universal in P 601 Limousine,
  •  Typ P 601 Kübelwagen in P 601 Limousine/Universal,
  •  Typ P 601 Limousine/Universal in P 601 Kübelwagen.

 Eigenverantwortlich und endgültig hat das zuständige staatliche Organauf der Grundlage des § 4 Abs. a Punkt 1 über den Umbau zu entscheiden. BeiUmbauten, die über die in diesem Punkt getroffenen Festlegungen hinausgehen,ist auf der Grundlage des § 3 Abs. 2.3 der Kraftfahrzeug-Umbauordnung eineGenehmigung des örtlich zuständigen Rates des Kreises, Abt. Verkehr, weiterhinerforderlich. Zur Erteilung der Genehmigung ist grundsätzlich eineStellungnahme des VEB Sachsenring nötig.

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 Bild 1 Phantomzelchnung des Trabant P 50 (Limousine)

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 Bild 2 Phantomzeichnung des Trabant P 50 (Universal)

Aufbau von Fahrzeugen aus der Produktion des VEBSachsenring Automobilwerke Zwickau

Auf der Grundlage des § 5 Abs. 3 derKraftfahrzeug-Umbauordnung können keine Fahrzeugtypen ohne Genehmigungaufgebaut werden. Fahrzeuge, bei denen auf Grund einer Ersatzlieferung über dieStaatliche Versicherung nach Unfällen mit Totalschäden oder aus sonstigen Gründendie endgültige Außerbetriebsetzung gemäß StVZO erfoigt, dürfen nicht wiederaufgebaut oder/und in Betrieb genommen werden (§ 13 Abs. 2).

Umbau von Bau- und Bauuntergruppen

Dem Umbau sowie der Nachrüstung von nicht dem Zeitpunktder Herstellung des Fahrzeuges entsprechenden Baugruppen wird seitens desHerstellerwerkes nicht zugestimmt, sofern nicht der technischeInformationsdienst dies ausdrücklich genehmigt. Ausgenommen davon ist derAustausch von Baugruppen und Bauuntergruppen, die durch technischeWeiterentwicklung nicht mehr gefertigt und als Ersatzteile geliefert werden. Aufder Grundlage des Zivilgesetzbuches können vom VEB Sachsenring imGarantiezeitraum abweichende Festlegungen über den Einbau von Baugruppen undBauuntergruppen getroffen werden.

Verantwortlichkeiten

Für die Einhaltung der aus der Kraftfahrzeugumbauordnungentstehenden Pflichten sind die Leiter der Vertragswerkstätten des VEBSachsenring verantwortlich. Bei Verkauf von neuen, gebrauchten oderaufgearbeiteten Ersatzteilen ist darauf hinzuweisen, daß diese Teile nur dannzum Umbau/Aufbau von Fahrzeugen verwendet werden dürfen, wenn entsprechend derKraftfahrzeug-Umbauordnung die dazu erforderliche Genehmigung erteilt wurde.

Dazu haben die VEB Maschinenbauhandel und dieKfz-Verwertungsbetriebe auf den Lieferscheinen und Rechnungen einenentsprechenden Vermerk anzubringen, sowie alle sonstigen Verkaufsstellen in denVerkaufsräumen diesen Hinweis durch Aushang bekannt zu geben.

In der Tafel 1 sind die bisher zum Einsatz gekommenenVergaservarianten aufgeführt. Die Tafeln 2 und 3 enthalten die Triebwerksdatenentsprechend den einzelnen Entwicklungsschritten. Im folgenden wird auf dietechnischen Veränderungen im Rahmen der Weiterentwicklung im einzelneneingegangen.

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Bild 3 Schnittdarstellung des Motors P 65 mit Nadellagerung der Pleuel und Gleichstromlichtmaschine

Einbau von Motoren P 63 bzw. P 65

Der Einbau eines solchen Motors mit 19 kW (26 PS) in dieTypen P 50, P 50/1 mit unsynchronisiertem Getriebe ist nur unter gleichzeitigerVerwendung eines Synchrongetriebes möglich. Dazu sind Radantriebe mitGleitsteinen und ein Hilfsrahmen für das Synchrongetriebe zu montieren.

Die Kurbelwelle des Motors mit 19 kW (26 PS) hat keineBohrung für die Aufnahme des Nadellagers der Antriebswelle desunsynchronisierten Getriebes. Zu beachten ist, dass alle Motoren mit derMotor-Nr. 65-... bzw.63.. mit nadelgelagertem Kolbenbolzen ausgerüstet sind unddemzufolge mit einem Mischungsverhältnis 50:1 gefahren werden. In alleFahrzeuge mit Synchrongetriebe kann ein Motor mit 19 kW (26 PS) ohne jedeVorbedingungen eingebaut werden. Ein Umbau auf Duplexbremse ist nichterforderlich. Motoren mit 17 kW (23 PS) können bei der Instandsetzung auf 26 PSumgebaut werden.

 

Bild 4 Motor mit Gleichstromlichtmaschine (6 V) und Lüfterbefestigung mit Spannband

Bild 5 Motor mit der neuen Drehstromlichtmaschine (12 V) und zentraler Lüfterbefestigung

Im Interesse einer langen Getriebe-Nutzungsdauer ist dasRillenkugellager 6206 C 2 der Antriebswelle gegen ein Zylinderrollenlager NJ 206NA zu ersetzen.

Nach einer vom VEB Sachsenring an die Motorsportclubs im ADMV herausgegebenen Anleitung ist es z. B. für Rallyesportler möglich, eineLeistungssteigerung des Motors bis max. 25,5 kW (35 PS) zu erreichen. Über dietatsächliche Leistung ist ein Prüfprotokoll gegenüber der VP zu erbringen.Der Kfz-Haftpflicht-Versicherungsbetrag erhöht sich entsprechend.

Synchrongetriebe für P 50 und P 50/1

Beim Umbau der Typen P 50 und P 50/1 vonunsynchronisiertem Getriebe auf Synchrongetriebe werden die Verwendung einesMotors P 60 bis P 65 sowie folgender Teile empfohlen:

  • Synchrongetriebe vollst. (0300052012),
  • Radantrieb vollst. rechts (03 00458 112),
  • Radantrieb vollst. links (03 00457 111),
  • Hilfsrahmen vollst. (03 00608 102),
  • Kupplung T 5 bzw. LR 5-7 (18 00097 208) (Regenerierung).

Umbau von Simplex- auf Duplexbremse

Die Typen P 50, P 50/1, P 60, P 601 (ab Baujahr 1964-1967)können auf Duplexbremse umgerüstet werden. Das Bremsbackenhalteblech kann alsEinzelteil nicht ausgewechselt werden. Bei einer Umrüstung auf Duplexbremsesind die folgenden Hinweise zu beachten:

Im Interesse der Verkehrssicherheit und zur Gewährleistungeiner gleichmäßigen Bremswirkung an den Vorder- und Hinterrädern hat derUmbau vorn und hinten zu erfolgen, d. h., an den Rädern beider Achsen sindBremsbacken mit geklebtem Belag und automatischer Nachstellung zu verwenden.

Bei einem Umbau sind folgende Teile auszuwechseln:

  • Schwenklager vollst. links (03 00447 005),
  • Schwenklager vollst. rechts (03 00448 006), oderRadantrieb vollst. links (03 00457 111),
  • Radantrieb vollst. rechts (03 00458 112),
  • Hinterachskörper vollst. links (0301037012),
  • Hinterachskörper vollst. rechts (0301038013), oderDreieckslenker mit Halteblech vollst.links (0301011 003),
  • Dreieckslenker mit Halteblech vollst. rechts (03 01012004),
  • sämtliche Bremsleitungen. Für die Radbremse hintensind Radbremszylinder mit einem Dmr. von 15,87 mm zu verwenden.

Bild 6 Duplex-Radbremse (vorn)

  1. Radbremszylinder
  2. Kolben
  3. Ringmanschette
  4. Gummistopfen
  5. Bremsbacken
  6. Seitenlage
  7. Rückzugfeder
  8. automatische Nachstellung
  9. Verbindungsrohr

Bild 7 Simplex-Radbremse (hinten)

  1. Radbremszylinder

  2. Kolben

  3. Ringmanschette

  4. Gummistopfen

  5. Bremsbacken mit Handbremshebel

  6. Drucksteg

  7. Handbremsseil

  8. automatische Nachstellung

  9. Rückzugfeder

Lenkung mit Keilführung

Bis 1965 wurde eine Lenkung montiert, die in einer Schienedes Hilfsrahmens geführt ist. Diese wurde abgelöst durch die Lenkung mit Keilführungim Zahnstangengehäuse. Alle Fahrzeuge bis 1965 können mit der neuen Lenkungausgerüstet werden. Dazu werden folgende Teile benötigt:

  • Lenkstock vollst. (03 00730 104),
  • Lenkstockhebel (03 00658 103),
  • Lenksäule vollst. (0300671 117). Die Führungsschieneam Hilfsrahmen muss nicht entfernt werden. Im Interesse der Sicherheit wirdempfohlen, neue Spurstangen mit wartungsfreien Spurstangenköpfen zu montieren.

Reifen und Felgen

Alle Trabant-Typen sind mit Super-Ballonreifen 5.20-13oder mit Radialreifen 145 SR 13 (beide schlauchlos oder mit Schlauch) auszurüsten.Bei der Verwendung schlauchloser Reifen sind unbedingt Scheibenräder 4j x 13oder 4 j x 13 H1 x J35 zu verwenden. Als M- und S-Reifen kommen 145 SR 13 H undG zur Anwendung. Bei Verwendung runderneuerter Reifen (155/ 70 R 13, 165/70 R13)sind die Bestimmungen der Reifenindustrie zu beachten.

Bei Einsatz geänderter Scheibenräder ist der Nachweisdes käuflichen Erwerbs vom Felgenhersteller zu erbringen. Die Scheibenräder müssenein Typgutachten haben und entsprechend gekennzeichnet sein. Die Abschrift derBetriebserlaubnis ist auf Verlangen vorzulegen.

Heizungssystem

Als zusätzliche Heizquelle können folgende Heizungenmontiert werden:

  • Benzin-Zusatzheizung (Hersteller: VEB ÖlheizgerätewerkNeubrandenburg),
  • Zusatzgebläse (Hersteller: VEB FahrzeugheizungKirchberg),
  • Abgaskrümmerheizung in Originalausführung (erhältlichab 1/77, Hersteller: VEB Sachsenring Zwickau).

Die Benzin-Zusatzheizung ist nur über die Vertragswerkstättendes VEB Ölheizgerätewerkes Neubrandenburg zu beziehen und wird auch nur vondiesen montiert. Bei allen übrigen Veränderungen des Heizungssytems ist aufunbedingte Gasdichtheit zu achten.

Bild 8 Darstellung der Krümmerheizung

Bild 9 Krümmerheizung von außen (Werkbilder

12-V-Anlage

Der Einbau einer 12-V-Anlage ist zulässig. Dabei kann der6-V-Anlasser mit einem 12-V-Magnetschalter betrieben werden. Alle übrigenAggregate wie Glühlampen, Lichtmaschine, Regler, Zündspulen, Blink- undAbblendrelais. Wischermotor, Signalhorn, Relais für Nebenscheinwerfer sindauszutauschen. Nach dem Einbau der 12-V-Lichtmaschine (Drehstrom) hat eineexakte Einstellung des Reglers zu erfolgen. Leitungsquerschnitte brauchen nichtverändert zu werden.

Warnblinkanlage

Alle Trabant-Typen können nachträglich mit einerWarnblinkanlage ausgerüstet werden. Der erforderliche Nachrüstsatz ist imFachhandel unter der AKA-Kenn-Nr. 8600.31/1 erhältlich (6-V-Schalter könnenbei 12-V-Bordspannung nicht eingesetzt werden).

Intervallschalter für Scheibenwischeranlage

Ein Intervallschalter für die Scheibenwischeranlage kannin alle Fahrzeuge montiert werden, sofern sie mit einem Wischermotor mitEndausschaltung ausgerüstet sind (6 V und 12 V gleiche Ausführung).

21-W-Blink- und Stopplicht

Bei Umrüstung auf 21-W-Glühlampen sind vorn andereBlinkleuchten zu verwenden. Für die Typen P 50 und P 60 wurden von der AKAFahrzeugelektrik Einbauvorderblinkleuchten, Kenn-Nr. 8580.18/5, für 21 Wentwickelt. Bei Umrüstung des Trabant 601 auf 21 W bis zum Baujahr 1971 sindBlinkleuchten mit vergrößerter Lichtaustrittscheibe zu verwenden. Gleichzeitigmuss ein Blinkgeber für 21-W-Glühlampen verwendet werden.

Zusatzscheinwerfer

Bei Einhaltung der StVZO bezüglich An- und Einbau zusätzlicherelektrischer Verbraucher, wie Rückfahrscheinwerfer, Nebelschlussleuchte,1-14-Hauptscheinwerfer u. ä. ist bei der 12-V-Anlage mit12-V-Drehstromlichtmaschine (Maximalleistung 588 W) eine elektrische Überlastungnicht zu befürchten. Dies gilt nicht bei der Verwendung einer6-V-Gleichstromlichtmaschine (6-V-Anlage). In diesem Fall darf derEnergiehaushalt der Gleichstromlichtmaschine von 220 W nicht überschrittenwerden.

26-l-Kraftstoffbehälter

Der Einbau des 26-l-Kraftstoffbehälters ist in beideTypen des Trabant möglich. Dabei sind Spannschrauben gegen längere (245 mmgegenüber 145 mm) auszutauschen. Gleichzeitig sind verstärkte Spannböcke zuverwenden. Der Heckeinbau eines Kraftstoffbehälters bzw. der Einbau vonZusatztanks ist nicht gestattet. Behälter aus Eigenfertigung dürfen nichtverwendet werden.

Formsitze

Die Fahrzeuge P 50/P 60 und. P 601, die mit Sitzschienenausgerüstet sind, können ohne weiteres mit Formsitzen nachgerüstet werden.Die Fahrzeuge P 601, die mit Selfa-Sitzen ausgerüstet sind, können nachEinschweißen der erforderlichen Sitzschienen ebenfalls mit Formsitzen ausgerüstetwerden.

Anhängezugvorrichtung

Es dürfen nur typgeprüfte Anhängerkupplungen verwendetwerden. Der Anbau ist abnahmepflichtig durch die VP bzw. von dem zur TechnischenÜberprüfung gem. § 28 StVZO berechtigten Personenkreis (Tafel 4).


Fahrzeugtyp

Art der Bremse

ungebremst

gebremst


P 50 Limous./Kombi

 Simplex

 280 kg

 280 kg

P 60 Limous. /Kombi

 Simplex

 280 kg

 280 kg

P 601 Limous./Kombi

 Simplex

 280 kg

 280 kg

P 601 Limousine

 Duplex

 300 kg

 400 kg

P 601 Kombi

 Duplex

 300 kg

 400 kg


Dachgepäckträger

Der Aufbau von Dachgepäckträgern ist für alleTrabant-Typen möglich. Die maximale Dachtragfähigkeit beträgt 65 kg für dieLimousine und für den Kombi 40 kg. Es dürfen nur solche Dachgepäckträgerverwendet werden, die auf dem Dach abgestützt sind (Gummipuffer). Eine Abstützungauf der Regenleiste führt zu einer Beschädigung der Dachabdichtung.

Schiebedach und Sonnenschutz

In alle Trabant-Typen können Stoff- bzw. Stahlschiebedächermontiert werden. Eingefärbte bzw. zum Teil eingefärbte Windschutzscheiben dürfennur verwendet werden, wenn ein entsprechendes Typgutachten für das Glasvorliegt. Eingeklebte Sonnenschutzfolie muss typgeprüft sein bzw. eineBetriebserlaubnis haben.

Einbau von Automatiksicherheitsgurten

Eine problemlose Nachrüstung von Sicherheitsgurten mitAufrollautomatik kann nur bei Fahrzeugen erfolgen, deren obereSicherheitsgurtanlenkpunkte serienmäßig in der Mittensäule eingebaut wurden.Eine Umrüstung der betreffenden Ankerpunkte ist nur bei Fahrzeugen ab BaujahrOktober 1975 möglich. Der Umbau darf nur von Karosserievertragswerkstättennach der vom VEB Sachsenring herausgegebenen Anleitung erfolgen.

Zweikreisbremsanlage

Der Umbau von Einkreis- und Zweikreisbremsanlage ist unterVerwendung folgender Teile möglich:

  • Hauptbremszylinder vollst. (18 31396 308),
  • Fußhebelwerk vollst. (03 00797 105),
  • Druckstange vollst. (18 31422 006),
  • Bremsleitung vorn links innen (0311887104).
  • Bremsleitung vorn rechts innen (0311889106),
  • Bremsleitung Mitte vorn (03 11891 100). DieUmbauarbeiten dürfen nur, wie alle anderen Arbeiten an der Bremsanlage, vonVertragswerkstätten ausgeführt werden.

Sonstige Hinweise

  • Veränderungen der Abgasanlage sind nicht statthaft, dasie unter Umständen zu Motorschäden führen können. Die Gemischbildung kanndamit ungünstig beeinflusst werden (Umweltschutz).
  • Eigenmächtige Veränderungen am Vergaser sind nicht zulässig.Die Einstellung darf nur in Werkstätten vorgenommen werden, da der zulässigeLeerlauf-Emissionswert von CO mit max. 4,5 Vol.-% nicht überschritten werdendarf.
  • Alle meldepflichtigen technischen Veränderungen, auchLackierungen in einem anderen Farbton, sind innerhalb von 10 Tagen der zuständigenVP-Dienststelle zu melden.
  • Schäden, die aus technischen Veränderungen am Fahrzeugresultieren, können vom Herstellerwerk nicht reguliert bzw. können darauskeine Ansprüche an das Herstellerwerk abgeleitet werden.
  • Schweißarbeiten dürfen nur von einer autorisiertenVertragswerkstatt ausgeführt werden. Dies gilt vor allem für die Trägergruppeund den Hilfsrahmen.
  • Fahrwerksänderungen, außer den angeführten, sindgrundsätzlich untersagt.
  • Für Sportfahrer der Gruppen A und B werden gesonderteBestimmungen erlassen.
  • Bei Verwendung von Kfz-Zubehör darf die Betriebs- undVerkehrssicherheit nicht beeinträchtigt werden.

(16 881)

Quelle: Kraftfahrzeugtechnik, Berlin 34 (1984) 6

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