Vor 52 Jahren
Folgende Veränderung wurde am Trabant vorgenommen:
15.11.1972:- Entfall einer Zwischenlage an der hinteren Blattfeder
3.02 Wartung und Pflege Betriebsstoffe (Bild 41)
Die Betankung darf nur mit einem Kraftstoff-Öl-Gemisch unter Verwendung von Zweitakt-Motorenöl vorgenommen werden.
Tankinhalt 26 l
Reserve etwa 4 l
Land | Kraftstoff | Motorenöl | Mischungsverhältnis Kraftstoff : Öl |
---|---|---|---|
DDR | Normal | MZ22 | 50 : 1 |
VR Bulgarien | OZ88 | LT-2T | 40 : 1 |
CSSR | Spezial MOZ 90 | M2T | 50 : 1 |
VR Polen | MOZ 94 | Mixol | 50 : 1 |
SR Rumänien | Premium 98 Co | M 40 | 40 : 1 |
VR Ungarn | Normalbenzin E 86 | Arol 2 T | 50 : 1 |
In allen nicht aufgeführten Ländern kann handelsüblicher Kraftstoff mit einer MOZ von etwa 88 verwendet werden. Als Motorenöl ist möglichst ein vorgemischtes Zweitakt-Motorenöl zu verwenden. Sollte keine Gemischtankstelle vorhanden sein, muss das Vormischen in einer Mischkanne erfolgen. Es genügt dabei, das gesamte Öl mit etwa 5 l Kraftstoff zu vermischen.
3.03 Wartung und Pflege Betriebsstoffe (Bild 41)
Der Säurestand in den einzelnen Zellen ist regelmäßig zu überprüfen. Die Säure soll max. 5 mm über den Plattenoberkanten stehen. Zum Nachfüllen darf nur destilliertes Wasser verwendet werden.
Der Ladezustand der Batterie kann mit einem Aräometer festgestellt werden.
Dichte 1,285 g/cm3 | - | Batterie geladen |
Dichte 1,230 g/cm3 | - | Batterie halb geladen |
Dichte 1,142 g/cm3 | - | Batterie entladen |
Bei Nichtgebrauch des Fahrzeuges und bei weniger als 50 Fahrkilometern wöchentlich ist die Batterie monatlich nachzuladen. Bei einem Säuredichteabfall < 1,26 g/cm3 ist ein früheres Nachladen erforderlich. Die Polköpfe und Kabelanschlüsse sind stets sauber zu halten und mit einem säurefreien Fett gegen Korrosion zu schützen.
Bei der Überprüfung der Batterie ist gleichzeitig die Befestigung und der Festsitz der Pluspolabdeckung zu kontrollieren.
Achtung! Bei laufendem Motor ist das Trennen der Batterie vom Bordnetz nicht gestattet!
3.04 Wartung und Pflege Betriebsstoffe (Bild 41)
Der Bremsflüssigkeitsstand im Vorratsbehälter muss stets im markierten Bereich liegen. Zum Nachfüllen darf nur Bremsflüssigkeit der Normenbezeichnung RS 1305-68, SAE 70-R-3 oder SAE J 1703 mit der serienmäßig verwendeten Bremsflüssigkeit "Karipol" vermischt werden.
Stehen diese Sorten nicht zur Verfügung, muss die gesamte Bremsflüssigkeit ausgetauscht werden. Wird bei der Kontrolle des Bremsflüssigkeitsstandes ein deutlicher Verlust festgestellt, zeigt dies einen Defekt an der Bremsanlage an. Der Schaden muss dann in einer Vertragswerkstatt behoben werden. Alle Bremsflüssigkeiten haben hygroskopische Eigenschaften. Eine Wasseraufnahme durch die Luftfeuchtigkeit ist daher unabwendbar. Aus diesem Grund ist nach einer gewissen Zeit die Betriebssicherheit nicht mehr voll gewährleistet.
Wir empfehlen im Interesse Ihrer Sicherheit, nach einer Betriebsdauer von 2 Jahren die gesamte Bremsflüssigkeit auszutauschen.
Achtung! Bremsflüssigkeit nicht mit der Lackoberfläche in Berührung bringen!
Die Anschlüsse des Bremslichtschalters sind regelmäßig mit Polfett zu behandeln.
3.05 Wartung und Pflege Betriebsstoffe (Bild 41)
Das Getriebeöl muss alle 30 000 km oder nach 4 Jahren gewechselt werden. Eine Kontrolle des Ölstandes und ein eventuelles Nachfüllen sollte nach jeweils 5 000 km erfolgen.
Der Getriebeölwechsel ist gesondert beschrieben.
Land | Ölsorte | In allen nicht aufgeführten Ländern empfehlen wir ein Getriebeöl der Klassifikation SAE 80 bzw. ein Motorenöl der Klassifikation SAE 30. |
---|---|---|
DDR | Â HLP 68 | |
VR Bulgarien | M 10 C | |
CSSR | PP 80 | |
VR Polen | Hipol 10 oder 15 | |
VR Ungarn | C 80 | |
Erstfüllmenge 1,5 l | Â | |
Nachfüllmenge bei Ölwechsel 1,3 l | Â |
3.06 Wartung und Pflege Betriebsstoffe (Bild 41)
Der Vorratsbehälter ist an der linken vorderen Radschale angebracht. Beim Universal in S de luxe-Ausführung befindet sich ein zusätzlicher Behälter für die Heckscheibenwaschanlage im Laderaum hinten links. Um ein Einfrieren im Winter zu vermeiden, ist bei Temperaturen unter 0 °C dem Wasser handelsüblicher Waschanlagenzusatz in der angegebenen Menge beizumischen.
Wenn durch Frosteinwirkung die Anlage nicht funktionstüchtig ist, muss die Inbetriebnahme unterbleiben.